Sie haben Aushub, der zur Entsorgung bestimmt ist?
– Laut aktuell gültigem Verfüllleitfaden für Gruben und Brüche muss der bei Erdbaumaßnahmen anfallender Aushub u.U. untersucht und bewertet werden.
Die meisten Entsorger nehmen ohne Deklarationsanalysen keinen Aushub mehr an!
Wir bieten die Untersuchungen und Probenahme, die Sie für die Verantwortliche Erklärung VE bei Kiesgruben etc. benötigen.
Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Untersuchung von Haufwerken mit Probenahme nach LAGA PN 98 für Ihre Baumaßnahmen.
Neben Bodenaushub untersuchen und analysieren wir auch z.B. Bauschutt und Betonbruch für eine fachgerechte Entsorgung.
Unter Umständen ist es bei Bauprojekten vorab möglich Proben durch Schürfe zu entnehmen – bevor Sie das gesamte Material ausgehoben haben.
✓ Eine vernünftige Planung Ihrer Aushubmaßnahmen kann Ihnen einen erheblichen Teil der Entsorgungskosten sparen!
Hinweis: Bei Überschreitung der Zuordnungswerte nach Verfüllleitfaden kann eine Untersuchung nach Deponie Verordnung nötig sein.
Kontaktieren Sie uns – wir finden auf jeden Fall eine praktikable Lösung für Ihr Anliegen!
Eine Untersuchung nach Verfüllleitfaden kommt unter anderem in folgenden Fällen in Frage:
- Entsorgung von Bodenaushub (z.B. Aushub Fundament, Keller)
- Entsorgung von Bauschutt (z.B. bei Abriss, Sanierung, Umbauten)
Aushubuntersuchung
Das Aushubmaterial, welches beispielsweise beim Anlegen von Kellern, Fundamenten, Gräben oder Teichen anfällt, kann von uns für eine Entsorgung untersucht werden. Umgangssprachlich spricht man hier oft von der sogenannten Rotlage.
Bauschuttuntersuchung
Beim Abriss von Gebäuden fallen Materialien wie z.B. Beton, Ziegel oder Fliesen an. Für eine Entsorgung benötigt man in den meisten Fällen eine Untersuchung des Materials.
Möchten Sie den Beton- oder Ziegelbruch dagegen als Recyclingmaterial verwenden kommt eine Untersuchung nach RC-Leitfaden in Frage.
Untersuchungen von Haufwerken und Schürfen „in Situ“ möglich!